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Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen - Aitrang, Bidingen, Biessenhofen, Ruderatshofen



VG Biessenhofen
Füssener Str. 12
87640 Biessenhofen
Tel: +49 08341-9365-0
Fax: +49 08341-9365-55


Email:info@vg-biessenhofen.de
www:www.vg-biessenhofen.de


Öffnungszeiten der VGem Biessenhofen

Montag - Freitag 8.00 - 12.00
Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung


Zu den Mitgliedsgemeinden:


Aitrang


Bidingen


Biessenhofen


Ruderatshofen

Neuigkeiten:
28.01.2010Stellenauschreibung in der Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen sucht:

möglichst zum 01.05.2010 eine/n neue/n Mitarbeiter/in als Verwaltungsangestellte/n (mit 24 Wochenstunden)

und

zum 01.06.2010 eine/n staatl. geprüfte/n Bautechniker/in für die technische Abwicklung von Aufgaben in der Bauverwaltung.

Für genauere Informationen stellen wir Ihnen die Stellenausschreibungen als Download bereit.

Ausschreibung Bautechniker
Ausschreibung Verwaltungsstelle

19.08.2009Kostenerstattung Umsatzsteuer

In Umsetzung der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes wird die seit 12.08.2000 in einem Beitrags- oder Kostenerstattungsbescheid für die Wasserversorgung erhobene Umsatzsteuer mit 16 % bzw. 19 % auf entsprechenden Antrag hin berichtigt. Die über den ermäßigten Steuersatz von 7 % hinaus eingehobene Umsatzsteuer wird erstattet.

 

Wir bitten Sie, die Anträge bis zum 01.12.2009 an die Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen zu stellen.


Den Antrag können Sie unter "externer Link" direkt ausfüllen und ausdrucken.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Moll, Tel.: 08341/9365-25, E-Mail: moll@biessenhofen.de.

 

externer Link

30.12.2008Visafreie Einreise in die USA ab 12.01.2009 nur noch mit Electronic System for Travel Authorization (ESTA) möglich.

Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

  • im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • ab dem 12. Januar 2009 im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).

Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.

Ausführliche Hinweise und weiterführende Links finden Sie unter:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html#t4




externer Link

12.08.2008Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
   

Passrecht

Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen

Bitte beachten Sie die nachstehende Information des Bundesministerium des Innern vom 25.07.2008 zur Verlängerung von Kinderreisepässen:

"Der Kinderreisepass ist gemäß § 5 Absatz 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gültig.

Nach § 5 Absatz 4 Satz 2 Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden.

Die Verlängerungsoption ist ein Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung

darstellt.

Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Sie stellt rechtlich eine Neuausstellung dar. Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 Passgesetz seine Gültigkeit als hoheitliches Identitätsdokument.

Ihr Passamt


 
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